Willkommen in unseren gemütlichen Gästezimmern, idyllisch gelegen im charmanten Wein- und Gartenort Schiltern. Unsere Unterkunft vereint Gemütlichkeit, Komfort und Tradition.



Drei Zimmer, viel Holz
Unsere Zimmer tragen die Namen unserer Sorten: „Grüner Veltliner“, „Riesling“ und „Rösler“. Es stehen zwei Zimmer für je zwei Personen und ein Zimmer für vier Personen zur Verfügung. Alle Zimmer können auch zur Einzelnutzung gebucht werden.
Schlafen
Bequeme Betten in gemütlich eingerichteten Zimmern aus natürlichem Holz.
Ausstattung
Flachbild-SAT-TV, Internetanschluss und eigenes Badezimmer mit Dusche, WC und Föhn.
Frühstück
Ein genussvolles Frühstück – vegetarisch auf Wunsch, bitte bei der Buchung bekanntgeben. Am Abend lässt man den Tag mit unseren Weinen ausklingen.
Rund um Schiltern
Unsere Umgebung lädt zu zahlreichen Aktivitäten ein: Wandern oder Radfahren durch die Weinberge, ein Abend in der Schilterner Kellergasse mit Besuch unseres Weinkellers. In wenigen Gehminuten erreichen Sie die Modellbahnwelt im Schloss, den Verein Arche Noah mit der Erhaltung und Entwicklung seltener Obst- und Gemüsesorten und die Erlebnisgärten Kittenberger mit ihren 50 verschiedenen Themengärten.
Preise auf Anfrage. Unsere aktuellen Zimmerpreise nennen wir Ihnen gerne persönlich. Ortstaxe pro Person und Nacht: € 2,50.
Gut zu wissen
- Anreise
- 17 bis 19 Uhr oder nach Vereinbarung
- Abreise
- bis spätestens 10:30 Uhr
- Bezahlung
- Bar oder per Vorauskasse – Kreditkarten werden in unserem Haus nicht akzeptiert. Ein Bankomat befindet sich im Ort.
- Nichtraucherhaus
- Das Rauchen ist im gesamten Innenbereich nicht gestattet.
- Haustiere
- Aus hygienischen Gründen leider nicht erlaubt – wir bitten um Verständnis.
Stornobedingungen
Alle Zimmerreservierungen sind als Fixreservierung zu betrachten. Bei etwaiger Stornierung werden 30 % des Buchungspreises verrechnet. Stornierungen, die bis zu einer Woche vor dem Anreisedatum erfolgen, sowie verspätete oder vorzeitige Abreise und Nichtanreise werden mit 100 % des Preises aller Nächtigungen in Rechnung gestellt.
Ausnahmen: behördliches Betretungsverbot im Rahmen eines allgemeinen Lockdowns sowie höhere Gewalt wie Einreiseverbote, Ausreiseverbote und Grenzschließungen.